Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)
Einheitliche Standards bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKS) haben bundesweit ein Jahr nach Veröffentlichung der
ihre Arbeit aufgenommen. Insgesamt sind neun Kommissionen in regionalen Verbünden über landeskirchliche Grenzen hinweg errichtet worden. Sie werden künftig Fälle sexualisierter Gewalt quantitativ erheben, Strukturen analysieren, den Umgang mit betroffenen Personen beurteilen und Kirche und Diakonie zu weiteren notwendigen Maßnahmen beraten.
Für die Lippische Landeskirche, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland sowie für die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) ist die URAK West zuständig. Sie hat im März 2025 ihre Arbeit offiziell aufgenommen und wird die Rechte Betroffener stärken.
Die unabhängige Geschäftsstelle der URAK West ist bei der Diakonie RWL eingerichtet und wie folgt erreichbar:
Telefon: 0221-6398-0
Mail: aufarbeitung@urak-west.de
Zum Hintergrund:
Die Einrichtung der URAKS geht zurück auf eine Gemeinsame Erklärung zwischen der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland unter direkter Mitwirkung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt in der EKD. In dieser Erklärung wurde Ende 2023 ein Standard festgelegt, der nun Grundlage für die Arbeit der Kommissionen ist.
Die URAKS setzen sich zusammen aus Betroffenen, Expert*innen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie. Um die Unabhängigkeit der Aufarbeitungskommissionen zu gewährleisten, dürfen nur weniger als die Hälfte der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Die Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen werden durch die Betroffenenvertreter*innen selbst benannt. Externe Expert*innen werden unabhängig durch die jeweiligen Landesregierungen benannt.
