Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)

Einheitliche Standards bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Im Januar 2024 ist die

veröffentlicht worden. Ein Jahr später haben unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKS) ihre Arbeit aufgenommen.

Insgesamt sind neun Kommissionen über landeskirchliche Grenzen hinweg in regionalen Verbünden errichtet worden. Sie werden künftig Fälle sexualisierter Gewalt quantitativ erheben und Strukturen analysieren. Sie sollen auch den Umgang mit betroffenen Personen beurteilen und Kirche und Diakonie zu weiteren notwendigen Maßnahmen beraten.

Die URAK West ist zuständig für die:

  • Lippische Landeskirche
  • Evangelische Kirche von Westfalen
  • Evangelische Kirche im Rheinland
  • Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe  

 

Sie hat im März 2025 ihre Arbeit offiziell aufgenommen. Sie wird die Rechte Betroffener stärken.

Die unabhängige Geschäftsstelle der URAK West ist bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe eingerichtet und wie folgt erreichbar:

 

Telefon: 0221 63 98 0
Mail: aufarbeitung@urak-west.de

Zusammensetzung:

Die URAKS setzen sich zusammen aus:

  • Betroffenen
  • Experten, die gesellschaftliche Verantwortung tragen
  • Vertreter der Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie

Um die Unabhängigkeit der Aufarbeitungskommissionen zu gewährleisten, dürfen nur weniger als die Hälfte der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Die Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen werden durch die Betroffenenvertreter selbst benannt. Externe Experten werden unabhängig durch die jeweiligen Landesregierungen benannt

 

Zum Hintergrund:

Die Einrichtung der URAKS geht zurück auf eine Gemeinsame Erklärung zwischen:

  • der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
  • der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
  • der Diakonie Deutschland

Mitgewirkt hat auch das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD. In dieser Erklärung wurde Ende 2023 ein Standard festgelegt, der nun Grundlage für die Arbeit der Kommissionen ist.