Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Lippischen Landeskirche www.lippische-landeskirche.de
Wir bemühen uns, unsere Internetseite im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes https://bfsg-gesetz.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Inhalte dieser Seite sollen einfach zu verstehen sein.
Wir bemühen uns um Einfache Sprache in gut lesbarer Schrift.
Unsere Beratungs-Angebote können Sie auch in Leichter Sprache lesen.
Texte in Leichter Sprache geprüft durch das Büro für Leichte Sprache der Stiftung Eben-Ezer.

Bilder, die ab dem 28. Juni 2025 eingestellt werden, sind mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen.
Dadurch machen Screenreader die Bildinhalte für Nutzer mit Sehbehinderung lesbar.
Die Elemente der Internetseite sind mit der Tastatur bedienbar.
Auf der Startseite und bei den Angeboten für Menschen mit Hörbeeinträchtigung gibt es jeweils ein Gebärdensprachvideo.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir bemühen uns, alle aktuellen Texte in Einfacher Sprache einzupflegen.
Es gibt aber viele ältere Texte aus den vergangenen 20 Jahren im Archiv Pressemitteilungen. Diese sind nicht barrierefrei.
Auch ältere Bilder und Videos sind nicht barrierefrei.
Die Pressemitteilungen sind für den Zeitungsabdruck. Sie sind nicht durchgehend in Einfacher Sprache.
Weitere Texte sind ebenfalls nicht barrierefrei und aktuell – soweit es sich umsetzen lässt - in der Überarbeitung. Dies betrifft Texte (Word-Dateien und pdf-Dateien) in den Bereichen:
- Aktuelles
- Bildung
- Diakonie
- Themen
- Über uns
- Service
Feedback und Kontaktangaben
Helfen Sie uns dabei und melden Sie uns Barrieren.
Mailen Sie uns Ihre Anmerkungen an presse@lippische-landeskirche.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und im November 2025 überarbeitet.
Die Internetseite ist geprüft durch die Stiftung Eben-Ezer.
