Gottesdienste in Kirchen möglich

Lippische Landeskirche: Schutzkonzepte müssen sich an vereinbarten Eckpunkten mit Landesregierung und Kreis Lippe orientieren

Kreis Lippe. Mit Schutzkonzepten, die sich an den Eckpunkten orientieren, die mit der Landesregierung und dem Kreis Lippe zur Feier von Gottesdiensten abgestimmt sind, sind Präsenzgottesdienste in den Gemeinden der Lippischen Landeskirche möglich. Die dringende Empfehlung, auf Präsenzgottesdienste in Kirchen zu verzichten, wird nicht verlängert.

Das Infektionsgeschehen in Lippe entwickele sich derzeit ähnlich wie in vielen anderen Regionen in Deutschland, so Landessuperintendent Dietmar Arends in einem Schreiben an die Kirchengemeinden: „Von daher halten wir es jetzt für angemessen, zu einer Empfehlung zurückzukehren, wie sie auch in den anderen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt. Unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen sollte es wieder möglich sein, nach dem 14. Februar zum Angebot von Präsenzgottesdiensten zurückzukehren.“

Es solle sich allerdings keine Gemeinde genötigt fühlen, nun möglichst umgehend wieder Präsenzgottesdienste anzubieten. Dietmar Arends: „Es ist auch gut, weiter Angebote für Menschen vorzuhalten, die den Besuch eines Gottesdienstes in der Kirche noch scheuen.“

Die Rückkehr zu Gottesdiensten in der Kirche müsse gut vorzubereitet sein. Unabdingbar sei, dass dazu von der jeweiligen Kirchengemeinde ein aktuelles Schutzkonzept vorgehalten werde. Landessuperintendent Dietmar Arends: „Dem Gottesdienst als der Versammlung der Gemeinde vor Gott kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Diese Bedeutung wird im zweiten sogenannten Lockdown seitens des Staates respektiert, indem die Coronaschutzverordnung Gottesdienste unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen ermöglicht.“  

12.02.2021