Entlastung für Kirchengemeinden
Der Mehraufwand für die Ämter der Superintendenten und des Präses soll aufgefangen werden
Kreis Lippe/Lage-Stapelage. Die Lippische Landesssynode hat heute auf ihrer Tagung in Haus Stapelage beschlossen, die Kirchengemeinden zu entlasten, die eine Superintendentin bzw. einen Superintendenten oder den Präses stellen.
Und zwar jeweils mit einer viertel Stelle (0,25 Dienstumfang). Die Synode begründet dies mit der Mehrbelastung, die das Amt des Superintendenten mit sich bringt, so dass erfahrungsgemäß die Aufgaben in der Gemeinde reduziert werden müssen. Gleiches gilt für die Gemeinde, deren Pfarrerin oder Pfarrer das Präsesamt verwaltet. Die Kosten für die Entlastungsstellen sollen aus dem Gemeindepfarrstellenbesoldungs- und versorgungshaushalt finanziert werden.
02.06.2007