Kein Unterschied bei Trauungen

Lippische Landessynode hat Neufassung der Lebensordnung beschlossen

Kreis Lippe/Horn-Bad Meinberg. Die Synode der Lippischen Landeskirche hat am Freitag, 14. Juni, die Neufassung der Lebensordnung beschlossen. Die Lebensordnung ist eine Orientierungshilfe zur Gestaltung des kirchlichen Lebens, zum Beispiel für Gottesdienst, Sakramente und Amtshandlungen.

Unter anderem wird in Bezug auf Traugottesdienste nun nicht mehr unterschieden zwischen einer Trauung und einem „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ (z.B. bei konfessionsverschiedenen Paaren). Auch an anderer Stelle wird kein Unterschied mehr gemacht: Bisher konnten Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in der Lippischen Landeskirche in einem öffentlichen Gottesdienst den Segen Gottes empfangen.  Nach der Einführung des „Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, welches am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, hat sich die Landessynode nun dazu entschieden, in der Lebensordnung die Traugottesdienste für Paare gleichen Geschlechts und Paare unterschiedlichen Geschlechts gleichzustellen. Es wird nun auch sprachlich keine Unterscheidung mehr gemacht. Beides sind Traugottesdienste.

 

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 159.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale

* Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

14.06.2019