Kirche als bekennende Kirche

Lippische Landessynode entscheidet am 14. Juni über Neufassung der Wahlordnung und der Lebensordnung – weitere Themen: Kirche in Lippe und das Schwerpunkthema: „Bekenntnis von Belhar“

Kreis Lippe. Die Synode der Lippischen Landeskirche kommt am Freitag, 14. Juni, zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Die Synodalen tagen in Horn-Bad Meinberg. Auftakt ist um 9 Uhr mit einem Gottesdienst mit Abendmahl in der evangelisch-reformierten Kirche Bad Meinberg (Brunnenstr. 43). Anschließend treffen sich die Synodalen im Gemeindehaus der ev.-ref. Kirchengemeinde (Am Müllerberg 4).

Schwerpunktthema ist „Kirche als bekennende Kirche – Der Beitrag des Bekenntnisses von Belhar“. Dieses Bekenntnis aus dem Jahr 1986, entstanden in der Zeit der Apartheid, ist eine Basis der „Uniting Reformed Church in Southern Africa (URCSA)“, Partnerkirche der Lippischen Landeskirche. Es gibt derzeit einen Diskussionsprozess darüber, ob in der Verfassung der Lippischen Landeskirche ein Bezug auf das Bekenntnis aufgenommen werden soll. Dieses berührt sich unter anderem mit Fragen nach dem erstarkenden Antisemitismus und Rechtsextremismus sowie mit den drängenden Fragen nach der Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft und in dieser Welt.

Im Zukunftsprozess „Kirche in Lippe – auf dem Weg bis 2030“ wird es einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Ergebnisse des Diskussionsprozesses geben. Im Mittelpunkt stehen dabei die „Erprobungsräume“, zum Beispiel in den Bereichen regionale Zusammenarbeit, Multiprofessionalität, Diakonie, Kirchenmusik oder auch Kommunikation.

Weiterhin steht auf der Tagesordnung ein Beschlussvorschlag über das Kirchengesetz zur Änderung der Ordnung über das Leben in der Gemeinde (Lebensordnung). Hier wird den Synodalen unter anderem vorgeschlagen, keinen Unterschied mehr zu machen zwischen einer „Trauung“ und einem „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ (z.B. bei konfessionsverschiedenen Paaren). Auch soll im Blick auf das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, welches am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, an dieser Stelle in der Lebensordnung kein Unterschied mehr gemacht werden.
Ein weiterer Beschlussvorschlag, der den Synodalen vorliegt, betrifft die Neufassung des Kirchengesetzes über die Wahlen zu den Kirchenvorständen. Der Ablauf und vor allem die Akzeptanz der Kirchenvorstandswahlen stehen in der Diskussion. Dies gilt für die Wahlbeteiligung sowie für die Suche und Gewinnung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten, aber auch für die Organisation der Wahlen vor Ort.

Das geänderte Wahlrecht sieht unter anderem vor, dass zur Vereinfachung der Organisation in den Kirchengemeinden Wählerverzeichnisse künftig nur noch in den Gemeinden erstellt und ausgelegt werden, in denen es tatsächlich zu einer Wahlhandlung kommt. Künftig soll es außerdem die Möglichkeit der Gemeindeversammlung zur Eröffnung des Wahlverfahrens geben, um so der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, sich aktiv zu informieren und möglicherweise schon Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. 

 

 Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 159.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale
 

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

 

Die Verhandlungen der Lippischen Landessynode sind öffentlich.

04.06.2019