Austausch über das Asylrecht
Einsatz für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Der Einladung gefolgt waren Mitarbeitende des Clearinghauses Detmold (Trägerkooperation der Fürstin-Pauline-Stiftung, des SOS Kinderdorfes Detmold und der St. Elisabeth Stiftung), der Mädchenwohngruppe, Diagnosegruppe und der Kinder- und Jugendwohngruppe der Fürstin-Pauline-Stiftung, der Clearinghäuser der Stiftung Eben-Ezer, der Beratungsstellen der Kirchen in Bad Salzuflen und Lemgo sowie des Diakoniereferates. Auch der Flüchtlingsbeauftragte der Lippischen Landeskirche, Superintendent Dieter Bökemeier, und die Mitarbeitenden der Asylverfahrensberatung der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. nahmen teil.
Günter Meyners, Detmolder Anwalt mit dem Schwerpunkt Asyl- Aufenthaltsrecht, informierte über die Rechte unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender.
Während der ersten Klärungsphase des sogenannten Clearingverfahrens ginge es erst einmal um die Sicherung der Grundbedürfnisse der Jugendlichen. Besonders die rechtliche Situation befinde sich in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Kinder- und Jugendhilferecht und dem deutschen Ausländerrecht.
In einer offenen Gesprächsrunde konnten Erfahrungen und Unklarheiten diskutiert und geklärt werden. Deutlich wurde, dass es eine anspruchsvolle und notwendige Arbeit in den Einrichtungen und Beratungsstellen ist, die Jugendlichen individuell und entsprechend ihrer Bedürfnisse in diesem Verfahren zu begleiten und dass im Interesse des Kindeswohls jeder „Fall“ bestehend seiner Besonderheiten geklärt werden muss.
Günter Meyners betonte vor allem die Notwendigkeit der Rücksprache mit Fachkräften und Rechtsanwälten, um den oft sehr komplexen und speziellen Anforderungen im Asylrecht gerecht zu werden.
19.10.2016