Ausnahmen möglich
Auch Beschäftigte einer Kirchengemeinde können in den Kirchenvorstand gewählt werden – Entscheidung im Einzelfall
Kreis Lippe/Lage-Stapelage. In Ausnahmefällen können Menschen, die in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis bei ihrer Kirchengemeinde stehen, in den Kirchenvorstand gewählt werden. Dies soll künftig im Einzelfall geprüft und entschieden werden – so der Beschluss der Lippischen Landessynode auf ihrer Tagung am Freitag, 19. Juni.
20.06.2009
