Afghanistanpolitik der Bundesregierung
Gesellschaft besser informieren
Der Landeskirchenrat möge sich auch an die Bundestagsabgeordneten aus Lippe mit der Bitte wenden, sich in gleicher Weise einzusetzen. Die Synode erwartet insbesondere, dass der Auftrag für den Bundeswehreinsatz allein auf der völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage des UN-Mandats präzise formuliert wird, dass der Einsatz der Bundeswehr zeitlich begrenzt und eine Exit-Strategie mit klar definierten Zielen benannt wird. Die zivile Aufbauhilfe soll als vorrangig angesehen und sowohl finanziell als auch personell deutlich verstärkt werden. „Der militärische Einsatz darf unseres Erachtens einzig die Funktion haben, Sicherheitsräume offenzuhalten, in denen zivile Aufbauhilfe erfolgen kann.“
Die Synode begründet ihren Beschluss damit, dass die Bundesrepublik Deutschland zunehmend in einen Krieg hineingezogen zu werden drohe, dessen Ziele unklar und dessen Folgen unabsehbar seien. Mit Sorge beobachtet die Synode zudem das Missverhältnis zwischen den Ausgaben für militärisches Engagement einerseits und für den zivilen Aufbau andererseits.
Am 16. Oktober wurden die Verlängerung des Mandats der Bundeswehr in Afghanistan und die gleichzeitige Erhöhung des möglichen Kontingents um eintausend Soldatinnen und Soldaten beschlossen. „Nicht zuletzt um das Leben der Soldatinnen und Soldaten zu schützen, sind eine Exit-Strategie sowie die Benennung eines Rückzugsplans aus dem Krisengebiet notwendig.“
28.11.2008