Schulungsangebote - Einfache Sprache

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gilt seit Januar 2021.

Seitdem müssen alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unserer Kirche an Schulungen teilzunehmen.

Die Schulungen sind von der EKD empfohlen. Sie heißen hinschauen – helfen – handeln. 

Die Schulungen sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufmerksam machen.

Sie lernen, wann Menschen gefährdet sind. Sie lernen, wie sie einen Vorfall melden.

Es gibt extra Schulungen für alle Vorgesetzten.

Es gibt extra Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit viel Kontakt zu:

  • Kindern
     
  • Jugendlichen
     
  • Menschen, die besonderen Schutz benötigen

Die Lippische Landeskirche erkennt Präventionsschulungen anderer Landeskirchen grundsätzlich an.

Personen, die ihre Basisschulung außerhalb der Lippischen Landeskirche absolviert haben, benötigen jedoch eine ergänzende Kurzschulung.

Grund: Die in Lippe geltenden Melde- und Verfahrenswegen sind anders als bei anderen Landeskirchen.

Diese Kurzschulung wird von der Stabsstellenleitung, Kai Mauritz, durchgeführt.