Klimaschutzgesetz beschlossen

Lippische Landeskirche verschärft Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion

Kreis Lippe/Detmold. Die Synode der Lippischen Landeskirche hat auf ihrer Tagung am Dienstag, 22. November, ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin ist eine reale Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent als Ziel vorgegeben. Bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Zuvor hatte Landessuperintendent Dietmar Arends in seiner Einführung die Dringlichkeit verdeutlicht: „Jetzt ist die Zeit zu handeln. Die Bewahrung der Schöpfung ist uns aufgetragen und uns dafür einzusetzen, dass diese Erde bewohnbar bleibt auch für Menschen an anderen Orten dieser Erde und für die Menschen, die nach uns kommen, unsere Kinder und Enkelkinder. Deshalb engagieren wir uns als Kirche für den Klimaschutz, treten mit vielen anderen gemeinsamen für eine Umkehr in der Klimapolitik ein.“ Dazu gehöre unabdingbar hinzu, „dass unser eigenes Handeln mit unserem Reden zusammenpasst, dass wir selbst als Kirche leben, was wir zu Recht auch von anderen einfordern, um die Schöpfung zu bewahren.“ Dies gelte auch, wenn dieses Handeln große Herausforderungen mit sich bringe: „Das Klimaschutzgesetz umzusetzen, wird viele Kräfte von uns fordern, wird uns schwierige Entscheidungen etwa im Blick auf unsere Gebäude abverlangen und auch erhebliche finanzielle Mittel brauchen. Und dennoch: Jetzt ist die Zeit.“

Das Erreichen der Ziele soll vor allem durch eine Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs geschehen, durch die Nutzung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Maßnahmen sind unter anderem im Bereich der Gebäude, der Mobilität, der Warenbeschaffung und im Artenschutz vorgesehen. Restemissionen von Treibhausgasen sollen spätestens ab 2036 nach dem höchsten Standard kompensiert werden. Das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung einer Fachstelle für Klimaschutz mit zwei Vollzeitstellen vor.

Zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und der Personalkosten der Fachstelle wird ein Vorwegabzug von einem Prozent des jährlichen Kirchensteueraufkommens vorgenommen.

Das Gesetz nimmt die Eckpunkte der EKD-Richtlinie auf, welche einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz beschreibt und an der sich die Landeskirchen mit ihren Klimaschutzgesetzen orientieren. Damit bietet die Richtlinie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 141.000 Gemeindeglieder
65 reformierte und lutherische Gemeinden (54 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale
Weitere Infos u.a. zu Struktur und Finanzen:

www.lippische-landeskirche.de/transparenz
 

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

Die Verhandlungen der Lippischen Landessynode am 21. und 22. November können über www.lippische-landeskirche.de mitverfolgt werden.

22.11.2022