Betroffene entlasten
Lippische Landeskirche setzt Einnahmen aus der Versteuerung der Energiepreispauschale für Menschen ein, die durch steigende Energiepreise besonders belastet sind
Hintergrund: Durch die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro über die Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer entstehen Kirchensteuereinnahmen. Die Intention des Gesetzgebers ist, eine Entlastung der Menschen zu erreichen, welche durch die hohen und steigenden Energiepreise belastet werden. Da es gesetzgeberisch im Rahmen der Fristen nicht möglich war zu erreichen, dass diese Zahlungen steuerfrei erfolgen, sehen es die Landeskirchen als ihre eigene Verpflichtung an, daraus anfallende Kirchensteuern zur Unterstützung der von der Energiepreiskrise betroffenen Menschen einzusetzen und somit den ursprünglichen Zweck zu erfüllen. Hierfür soll in Lippe das Geld über die Diakonie für besonders betroffene Menschen zur Verfügung gestellt werden.
Eine entsprechende Empfehlung haben auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit den Landeskirchen und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien in den (Erz-)Diözesen und Landeskirchen gegeben.
05.09.2022