Sozialfonds Familienplanung

Für den „Sozialfonds Familienplanung“ des Kreises Lippe können Anträge bei uns gestellt werden. 

Einen Zuschuss auf Verhütungsmittel können Sie als Empfängerin folgender Leistungen beantragen:

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bürgergeld)
  • SGB XII (Sozialgeld)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Antragsverfahren

Sie lassen sich zunächst das entsprechende Präparat verordnen und gehen damit zur Apotheke (bei erforderlichen Eingriffen zum Gynäkologen/zur Gynäkologin).

Anschließend kommen Sie mit Ihrem Ausweis, dem Leistungsbescheid (SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) und dem Kassenbon der Apotheke oder der Quittung des Arztes zu uns in die Beratungsstelle. Wir werden dann über den Antrag entscheiden und Ihnen das Geld bar auszahlen. 

Bemessung der Leistung

Es werden 75 % der jeweils nachgewiesenen Ausgaben von Verhütungsmitteln erstattet, so dass ein Eigenanteil von 25% bleibt.

Für Langzeitverhütungsmittel (Kupferspirale, Hormonspirale u.a.) werden 100% der Kosten erstattet.

In besonderen Ausnahmefällen sind Einzelfallregelungen möglich.

Die Hilfe umfasst auch die Notfallverhütung („Pille danach“).