Archiv 2005 - 2001

24.01.2005

Das Amt als Berufung

Pressemitteilung: Das Amt als Berufung Lippische Landeskirche bedankt sich bei Mitgliedern des kirchlichen Verwaltungsgerichts

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Kirchenrat Andreas-Christian Tübler konnte im Detmolder Landeskirchenamt aktive und ehemalige Mitglieder der gemeinsamen Verwaltungsgerichtsbarkeit der Lippischen Landeskirche und der Evangelisch-reformierten Kirche begrüßen: Landesverbandsvorsteher i.R. Helmut Holländer, Pfr. Friedhelm Horst, Richter Friedrich Straetmanns und Pfr. i. R. Helmut Albrecht.

Die Danksagung galt Pfarrer i.R. Helmut Albrecht, Pfarrer i.R. Hans Budde sowie Richter i.R. Bernd Stoyke, die bis 2003 Mitglieder des kirchlichen Verwaltungsgerichtes waren. In seiner Würdigung betonte Kirchenrat Andreas-Christian Tübler die Bedeutung des Amtes. „Die Berufenen haben Anteil am Aufbau und Fortwirken unserer Kirche. Damit leisten sie einen christlichen Dienst“.
Das Kirchengericht setzt sich aus zwei Juristen und einem Pfarrer zusammen und ist zuständig für Streitigkeiten der kirchlichen Verwaltung. Dabei handelt es sich zumeist um Fragen des Beamtenrechts oder auch um vermögensrechtliche Fragen. Eher seltener sind Fälle, in denen zum Beispiel geklärt werden muss, ob die Auflösung eines Kirchenvorstands rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde oder Fälle, in denen Pfarrer und Gemeinde einen Streit austragen.

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