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07.01.2004
Nicht nur wählen, sondern auch Kandidaten vorschlagen
Pressemitteilung: Nicht nur wählen, sondern auch Kandidaten vorschlagen. Noch bis 13. Januar sind Vorschläge zur Kirchenvorstandswahl möglich
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Die Kirchenvorstände sind die Frauen und Männer, die gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer für die Leitung einer Kirchengemeinde Verantwortung tragen. Sie werden für vier Jahre gewählt. Alle volljährigen Wahlberechtigten, die bereit sind, die Verpflichtungen des Kirchenvorstandes zu übernehmen, können zur Wahl vorgeschlagen werden. Ein Vorschlag ist gültig, wenn er von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindemitgliedern mit Angabe von Namen und Adresse unterschrieben ist, Vordrucke sind in den Gemeindebüros erhältlich. Wählen dürfen am 15. Februar alle Konfirmierten, die mindestens 14 Jahre alt sind.
„Die Gespräche über die Aufstellung von Kandidaten sind in den Gemeinden längst im Gange“, erklärt Böttcher: „Aber trotzdem sei daran erinnert und darauf aufmerksam gemacht, dass alle Wahlberechtigten von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen können und sollen.“
Laut Verfassung der Lippischen Landeskirche haben die Kirchenältesten „darauf zu achten, dass es in der Gemeinde dem Geist Jesu Christi gemäß zugeht.“ Die Gestaltung dieses biblisch begründeten Auftrags ist in der Praxis bunt und vielfältig, je nach Profil der Gemeinde verschieden, aber immer verantwortungsvoll. Die Kirchenvorstände vertreten die Gemeinde auch im rechtlichen Sinne, etwa als Arbeitgeber ihrer Angestellten. Das Kirchenrecht unterstreicht mehrfach: Für die Leitung der Gemeinde trägt nicht eine einzelne Person die Verantwortung, sondern eine Gemeinschaft von Frauen und Männern mit unterschiedlicher Prägung und Bildung und verschiedenen Lebenserfahrungen. Dazu Martin Böttcher, selbst langjähriges Mitglied im Kirchenvorstand seiner Gemeinde in Barntrup: „Vielerlei Kompetenzen, Interessen und Fähigkeiten sind in den Kirchenvorständen gefragt: Bau- oder Finanzfachleute ebenso wie Organisationstalente, Menschen, die gerne mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder Gottesdienste mitgestalten. Die Gemeinden brauchen sie.“ Mehr zur Kirchenvorstandswahl:
www.lippische-landeskirche.de/wahl