Einsegnung von Diakonen

Landessynode stimmt Diakonengesetz zu

Kreis Lippe/Lemgo. Die Lippische Landessynode hat dem Diakonengesetz der Union evangelischer Kirchen (UEK) zugestimmt. Damit wird auch in Lippe die Möglichkeit eröffnet, Diakone in Kirchengemeinden einsegnen zu lassen.

Bislang gab es hierfür in der Lippischen Landeskirche keine gesetzliche Grundlage, da sich auf lippischem Gebiet keine Diakonenausbildungsstätte befindet und es von daher keinen Bedarf zu solch einer Regelung gab. In der letzten Zeit ist jedoch von angehenden Diakonen aus Lippe mehrfach der Wunsch geäußert worden, in einer lippischen Gemeinde, in der die erste Anstellung erfolgen soll, eingesegnet zu werden. Dies wird mit der Zustimmung der Synode zum Diakonengesetz der UEK möglich.
Diakone haben eine theologisch-diakonische sowie eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Sozial- oder Pflegeberuf absolviert. Sie kommen zum Beispiel in der diakonischen Arbeit von Kirchengemeinden zum Einsatz.

13.06.2015