Vom Umgang mit Unkraut
Landeskirche rät: auch an Rückzugsräume für Insekten und andere Lebewesen denken
In NRW sei der Einsatz von Totalherbiziden bzw. Breitband-Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Plattenwegen und Zufahrten seit 2014 generell verboten, erklärten der landeskirchliche Umweltbeauftragte Heinrich Mühlenmeier und Pflanzenschutzberater Dirk Sprute von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Befestigte Wege und Plätze dürften nicht mehr mit Unkrautvernichtungsmitteln „abgespritzt“ werden. Das Verbot werde vom Pflanzenschutzdienst (bei der Landwirtschaftskammer) kontrolliert, Zuwiderhandlungen könnten Bußgelder nach sich ziehen. Ebenfalls verboten seien die sogenannten Hausmittel wie Essig(-säure) oder Salz.
Pflanzenschutzmittel dürften auf unbefestigten Flächen rund um Kirche und Gemeindehaus, zum Beispiel auf Beeten und Rasenflächen, ausgebracht werden – allerdings nur mit Sachkundenachweis des Anwenders. In der Regel sei dafür ein Kurs der Landwirtschaftskammer oder eines anderen Anbieters zu besuchen und der Sachkundenachweis regelmäßig zu erneuern.
Unkraut auf Wegen beseitige man umweltverträglich mit Fugenkratzern, Hochdruckreinigern und Abflammgeräten. Wahrscheinlich müsse man diese Arbeiten im Jahr mehrmals erledigen, so Heinrich Mühlenmeier. Es mache Sinn, in der Gemeinde über das gewünschte „Schönheitsideal“ nachzudenken: „Es ist richtig, die Hauptwege unkrautfrei zu halten, gerade auch für Rollatoren. Die Bedarfswege müssen jedoch nicht grünfrei sein.“
Um unbefestigte, aber rege genutzte Rasenflächen unkrautfrei zu halten, genüge es in der Regel, diese Flächen standortangemessen zu düngen und regelmäßig zu mähen. Mühlenmeier riet den Gemeindevertretern, auf wenig bis gar nicht genutzten Flächen die Vegetation wachsen zu lassen: „Sie schaffen dadurch Rückzugsräume für Insekten und andere Lebewesen.“ Nach der Aussaat pflegeleicht seien Blumenwiesen. Man müsse sich allerdings schlau machen, welche Samen für den jeweiligen Standort geeignet seien. Eine Blumenwiese sollte in der Regel alle zwei Jahre erneuert werden, so Dirk Sprute.
Die Umweltbeauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche haben ein Merkblatt zum Thema zusammengestellt, das man sich hier herunterladen kann: www.lippische-landeskirche.de/umwelt .
31.03.2015