Ladenöffnungsgesetz
Kirchen und DGB mahnen besseren Sonntagsschutz für NRW an
Das Gesetz habe zu einer drastischen Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes geführt. Durch die bestehende Rechtslage würden der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage nicht ausreichend geschützt, kritisieren Kirchen und DGB fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Gerade im Bereich größerer Städte hat das Gesetz für eine Häufung verkaufsoffener Tage gesorgt. Dort können in einzelnen Stadtteilen an jeweils unterschiedlichen Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen geöffnet werden. Kirchen und DGB sprechen sich dafür aus, die Freigabe von vier verkaufsoffenen Tagen im Jahr auf das Gesamtgebiet einer Kommune und nicht auf einzelne Stadtteile zu beziehen.
„Der Sonntag ist eine heilsame Unterbrechung der Woche und damit das Gegenbild zur Ökonomisierung des gesamten Lebens“, so der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. h.c. Nikolaus Schneider. „Die bevorstehende Adventszeit lehrt uns, dass es im Leben um mehr geht als um Konsum und die Vermehrung von Geld. An Sonn- und Feiertagen kommt der Mensch zur Ruhe und Besinnung, er darf einfach nur Mensch sein.“
Nach Ansicht des Aachener Bischofs Dr. Heinrich Mussinghoff ist der Sonn- und Feiertagsschutz ein Zeichen gegen die Kultur einer Kommerzialisierung und Zersplitterung unserer Gesellschaft und der Familien sowie die alleinige Ausrichtung des Menschen auf Dienstleistung, Produktion und Kapital. „Sonn- und Feiertage durchbrechen heilsam den Alltag mit seinen beruflich und sozial festgelegten Rollen und Positionen“, so Mussinghoff.
Der Vorsitzende des DGB NRW, Andreas Meyer-Lauber, fordert eine stärkere Regulierung der Ladenöffnungszeiten insgesamt: „Eine Ladenöffnung 'rund um die Uhr', wie sie von Montag bis Freitag möglich ist, führt aus gewerkschaftlicher Sicht zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen und einer Vielzahl sozialer, psychischer und wirtschaftlicher Probleme. Notwendig ist daher eine Abkehr von der 24-Stunden-Regelung, um die Beschäftigten vor diesen Belastungen zu schützen.“
Zum Schutz des Sonntags gehört nach Auffassung der Kirchen und des DGB auch die Begrenzung der Arbeitszeit am Samstag. Die Ladenöffnungszeiten am Samstag sollten auf 18 Uhr verkürzt werden. Außerdem wird eine Begrenzung der Arbeitszeit an Tagen vor Feiertagen angeregt.
Wie der von der Landesregierung vorgelegte Evaluierungsbericht zeigt, werden aus zahlreichen Kommunen Verstöße gegen die Bestimmungen des LÖG NRW gemeldet. Hier bedarf es nach Einschätzung der Kirchen und des DGB klarer Regelungen, insbesondere zum Sonn- und Feiertagsschutz, zu den ausgenommenen Verkaufsstellen sowie zur Abgrenzung des erlaubten Warensortiments.
25.11.2011