Kirchliche Gerichtsbarkeit
Ehrenamtliche für neue Amtszeit verpflichtet
„Streit gibt es leider auch in der Kirche“, so Dutzmann anlässlich der Verpflichtung: „Es ist gut, dass wir eine kirchliche Gerichtsbarkeit haben, um zu schlichten. Wir sind dankbar für Menschen, die dazu beitragen.“
Weiterhin wurden für das Verwaltungsgericht bis zum Jahr 2015 vereidigt: Kreisgerichtsdirektor Paul-Ernst Hatger (Kreis Emsland) und als Stellvertreter Rechtsanwalt Dr. Andreas Liebl-Wachsmuth (Lage) sowie Pfarrer Friedhelm Horst (Lippische Landeskirche) und als Stellvertreter Pfarrer Werner Keil (Evangelisch-reformierte Kirche). Staatsanwalt Klaus Visser (Aurich) als persönlicher Stellvertreter von Freya de Vries wird nachverpflichtet.
Das Kirchengericht setzt sich aus zwei Juristen und einem Pfarrer zusammen und ist zuständig für Streitigkeiten der kirchlichen Verwaltung. Dabei handelt es sich zumeist um Fragen des Beamtenrechts oder auch um vermögensrechtliche Fragen. Eher seltener sind Fälle, in denen zum Beispiel geklärt werden muss, ob die Auflösung eines Kirchenvorstands rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde oder Fälle, in denen Pfarrer und Gemeinde einen Streit austragen.
23.10.2009