„Staat und Kirche sind aus guten Gründen getrennt“
Minister Pinkwart beim Fachsymposion über Staatskirchenverträge
„Staat und Kirche sind in Deutschland aus guten Gründen getrennt“, sagte Christian Drägert, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland: „Trotzdem nehmen beide Aufgaben für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger wahr. Da ist es gut, dass Staatskirchenverträge verbindlich regeln, wie solche Kooperationen von verlässlichen Partnern wahrgenommen werden“, so der leitende Jurist der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland.
In der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 ist das Verhältnis von Staat und Kirche, auf dem die heutigen Staatskirchenverträge fußen, grundlegend beschrieben. Grund genug also, im Rahmen des Fachsymposions zunächst diese Aussage theologisch zu beleuchten, anschließend den juristischen Blick auf das Verhältnis von Kirche und Staat nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung NRW zu werfen und dann in die Zukunft zu schauen: „Wir tragen Konflikte in einem Geist der Verantwortung und der klaren Trennung von Staat und Kirche aus“, unterstrich der westfälische Präses Alfred Buß. Dabei sei der Vertrag auch künftig eine hilfreiche Grundlage. Und Dr. Andreas Pinkwart bilanzierte: „Der Düsseldorfer Vertrag hat sich bewährt – immer auch dann, wenn es Streitpunkte gab. Aber diese konnten wir auf Basis des Vertrags klären“, so der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW, als Gast des Fachsymposions.
Zugleich regte Minister Pinkwart eine Weiterentwicklung des Vertrags an. Zum einen müsste den größeren Freiheiten der Universitäten Rechnung getragen werden, zum anderen brauche man „klarere Regeln zum Beispiel für die Ausstattung von theologischen Fakultäten und religionspädagogischen Ausbildungseinheiten. Diese Lücken könnte man schließen“. Der lippische Landessuperintendent Dr. Martin Dutzmann wertete den vor 25 Jahren geschlossenen Vertrag auch als ein Zeichen der Gemeinsamkeit der rheinischen, der westfälischen und der lippischen Kirche: „Er ist der erste Staatskirchenvertrag, den alle drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen mit dem Land abgeschlossen haben. Die darin dokumentierte Gemeinsamkeit der drei Landeskirchen ist und bleibt ein wichtiges Gut. Nur wenn wir gegenüber Staat und Gesellschaft mit einer Stimme sprechen, finden wir auch Gehör“, sagte er.
11.09.2009