Beschluss der Lippischen Landessynode zum Religionsunterricht (2000)
"Religionsunterricht"
Hauptthema der Lippischen Landessynode im Frühjahr 2000
Die Lippische Landeskirche hat sich in Gesprächen mit Schulleitungen, Religionslehrerschaft, Schulverwaltung, Institutionen der Berufsausbildung und in ihren gewählten Gremien (Schulkammer, Klassentagen, Landeskirchenrat und Landessynode) mit den Fragen des heutigen Religionsunterrichts in der Schule befasst. Die Lippische Landessynode fasst nach diesen Beratungen folgenden Beschluss:
1. "Die Lippische Landeskirche und der schulische Religionsunterricht"
1.1. Die Lippische Landeskirche nimmt ihre Mitverantwortung für den Evangelischen Religionsunterricht in einer pluralen Gesellschaft wahr und beteiligt sich am gesellschaftlichen Dialog über Fragen der Bildung, Gestaltung der Schule und Veränderungen im und um den Religionsunterricht. Sie hofft - auch über den Beratungsprozess dieser Synode hinaus - damit einen Impuls für weitere Gespräche geben zu können.
1.2. Die Lippische Landessynode würdigt die Leistungen des schulischen Religionsunterrichts für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie nimmt die oft schwere Aufgabe der Unterrichtenden wahr und nimmt Anteil an den Schwierigkeiten, die sich für Unterrichtende wie für die Schulorganisation dabei ergeben können.
Sie dankt allen Religionslehrerinnen und -lehrern für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz, in dem sie jungen Menschen helfen, ihr Leben vom Evangelium Jesu Christi her zu sehen und gestalten zu lernen, und ihnen Grundorientierungen in den wichtigen Entscheidungsfragen des täglichen Lebens und der Gesellschaft aus der biblischen Botschaft vermitteln.
Sie dankt auch den Schulleiterinnen und Schulleitern, die dem Religionsunterricht in der oftmals schwierigen Stundenplangestaltung mehr als einen Randplatz einräumen, und wird den Kontakt zu ihnen weiterhin pflegen.
Ein besonderer Dank geht an die Schulen, Mentorinnen und Mentoren, die Vikarinnen und Vikare während ihrer schulischen Ausbildungsphase fachkundig und engagiert betreuen und damit die Pfarrerausbildung der Landeskirche fördern.
1.3. Die veränderte Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen und deren Suche nach gültigen Wertmaßstäben und religiöser Orientierung fordert Eltern, Kirche und Schule zu verändertem Handeln auf. Sie brauchen bei der Suche, Befragung und Infragestellung ihnen zugewandte Begleitung. Oft sind ihnen Lehrerinnen und Lehrer eine solche Begleitung auf Zeit.
Die Landessynode ermutigt Eltern wie Verantwortliche in Kirchengemeinden und christlicher Jugendarbeit, mit Fantasie den Kinder und Heranwachsenden zugewandte Partnerinnen und Partner bei der religiösen Sinnsuche, der Wertorientierung und den Fragen des Glaubens zu sein.
2. "Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach und die Forderung nach einem Ersatzfach"
2.1. Die Lippische Landessynode stellt fest, dass der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unverzichtbar ist. Wir freuen uns, wenn er hohe Akzeptanz findet.
2.2. Der Religionsunterricht hat direkten Anteil am Wandel in unserer Gesellschaft. Er hat sich in Inhalten und Methoden in den letzten Jahrzehnten entscheidend verändert, ohne dabei seine biblischen Grundbezüge und seinen Bekenntnischarakter aufzugeben. Deutlicher als früher ist heute aber die Schülerorientierung ein Grundprinzip des Religionsunterrichts. Wie in anderen Fächern kommt der Methodenkompetenz auch im Religionsunterricht ein hoher Stellenwert zu. Diese starken Veränderungen des Religionsunterrichts sind außerhalb der Schule in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, aber auch im Bereich der Kirche nur ansatzweise mitvollzogen worden. Vielfach wird heutiger Religionsunterricht noch auf dem Hintergrund eigener Schulerfahrungen und nach den Mustern vergangener Generationen bewertet.
Die Lippische Landessynode nimmt die in Richtlinien und Lehrplänen festgestellte inhaltliche und methodische und in der Praxis vielfach umgesetzte Veränderung des Religionsunterrichts wahr und bejaht sie. Es entspricht den Grundsätzen kirchlichen Handelns, von der Lebenswirklichkeit der Menschen auszugehen, sie in ihren Fragen und Problemen ernst zu nehmen und in diesen Zusammenhang biblische Botschaft und theologisches Denken einzubringen.
2.3. So wie die Religion eine wesentliche Dimension des menschlichen Lebens darstellt, versteht sich der Religionsunterricht als ein Fach im einem vernetzten schulischen Fächerkanon. Er ist prinzipiell auf Kooperation angelegt und vom Ansatz her fächerübergreifend.
Die Lippische Landeskirche begrüßt fächerverbindend Ansätze und will sie deswegen auch in der Lehrerfortbildung gefördert wissen. Sie bittet das landeskirchliche Schulreferat, mit den übrigen Kirchen in Nordrhein-Westfalen und den zuständigen staatlichen Stellen zu klären, wie ein fächerübergreifendes Fortbildungsangebot gemeinsam entwickelt und getragen werden kann.
2.4. Die Lippische Landessynode spricht sich grundsätzlich für ein Unterrichtsangebot in der eigenen Konfession und Religion für alle Schülerinnen und Schüler auf den gleichen gesetzlichen Grundlagen und bei Wahrung der verfassungsmäßigen Neutralität des Staates aus. Unsere Gesellschaft hat einen breiten Konsens nötig in grundlegenden Werten wie Menschenwürde, Mitmenschlichkeit, Bekenntnisfreiheit, Toleranz, Ächtung von Krieg und Gewalt, freiheitliche Demokratie, Sozialstaatlichkeit und persönliche wie globale Verantwortung. Der Religionsunterricht leistet dazu seinen Beitrag. Die Vermittlung dieser Werte muss auch dort geschehen, wo es keine religiöse Bindung gibt. Die Landessynode begrüßt die Durchführung des Schulversuches Praktische Philosophie in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Sie fordert erneut einen verbindlichen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen.
2.5. Die Lippische Landessynode nimmt einen beträchtlichen regelmäßigen Unterrichtsausfall im Fach Religion in der Sekundarstufe I zur Kenntnis. Dieser Ausfall vor allem in den Jahrgangstufen 7, 8 und 9 lässt Schülerinnen und Schüler in dieser schwierigen Altersphase in der Schule "lernen", dass auf die religiöse Dimension in der Schule und auf Religionsunterricht verzichtet werden könne. Regelmäßiger und nennenswerter Ausfall von Religionsunterricht ist nicht hinzunehmen. Die Landessynode fordert alle zuständigen Stellen und Gremien, insbesondere die Schulleitungen und Fachkonferenzen auf, diesem Mangel wirksam entgegen zu treten. Sie bittet auch die Eltern, Schülerinnen und Schüler und Kirchengemeinden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.
Der Religionsunterricht sollte entsprechend der vom Land erlassenen geltenden Ordnungen nicht in die Randstunden des Stundenplanes verdrängt werden.
3. "Interkonfessioneller und geöffneter evangelischer Religionsunterricht"
3.1. Der Evangelische Religionsunterricht hat ein konfessionelles Profil. Starre Konfessionalität ist aber ebenso abzulehnen wie ein allgemeines Fach religionskundlicher "Gleich-gültigkeit". Der Religionsunterricht ist vom Prinzip her auf Dialog angelegt.
3.2. Der vorhandene Raum zur Kooperation der christlichen Konfessionen im Religionsunterricht muss noch stärker entdeckt und entwickelt werden. Der Schulreferent wird beauftragt, Fortbildungsvorhaben für evangelische und katholische Lehrerinnen und Lehrer in gemeinsamer Trägerschaft mit der katholische Kirche durchzuführen.
Die Lippische Landeskirche wird mit dem Erzbistum Paderborn Gespräch aufnehmen mit dem Ziel., einen zeitlich und auf eine Schulart begrenzten gemeinsamen Religionsunterrichtsversuch durchzuführen und diesen wissenschaftlich begleiten zu lassen.
3.3. Evangelischer Religionsunterricht ist bekenntnisorientiert und heute vom Grundsatz her ökumenisch offen. Diese Offenheit basiert auf der Achtung andersgläubiger und andersdenkender Menschen und der Kenntnis um ihren Glauben.
Die Landessynode begrüßt diese Offenheit des evangelischen Religionsunterrichts und der ihn Unterrichtenden für Gläubige anderer christlicher Konfessionen und anderer Religionen sowie Schülerinnen und Schüler ohne Bekenntnis, zumal wenn diesen kein eigener Religionsunterricht angeboten werden kann. Dies ist auch in die Konzeption der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung einzubringen.
3.4. Die Lippische Landessynode stellt fest, dass der Religionsunterricht in vielen Schulen im Bereich der Lippischen Landeskirche, nicht nur im Primarbereich, konfessionsübergreifend und religionsübergreifend im Klassenverband bzw. in Lerngruppen erteilt wird. Sie erkennt auch den besonderen pädagogischen und sozialen Wert eines Religionsunterrichts im Klassenverband von Grund- und Sonderschulen an. Dieser übergreifende Religionsunterricht geschieht teils aus konzeptionellen Gründen, teils aus Not (z.B. Lehrermangel) oder aus schulpraktischen und unterrichtsorganisatorischen Erwägungen. Darüber sind Gespräche mit anderen Kirchen, selbständigen Gemeinden und Religionsgemeinschaften weiterzuführen, wie ein solcher "geöffneter" Unterricht in Inhalt, Methodik und unter Beachtung bestehender rechtlicher Grundlagen verantwortlich gestaltet werden kann.
3.5 Die Landessynode schätzt die Bereitschaft und das Engagement von Lehrerinnen und Lehrern - besonders im Primarbereich - sehr, Religionsunterricht auch ohne Fachausbildung zu erteilen und gibt hierfür in der Regel die erforderliche Lehrerlaubnis. Sie erwartet von ihnen, dass sie sich die notwendigen Kenntnisse im Rahmen der Lehrerfort- und -weiterbildung erwerben und richtet für den Primarbereich auch weiterhin Kurse zur Zusatzqualifikation ein.
4. "Stellung des Religionsunterrichts in der Schule und im Schulprogramm"
4.1. Der Religionsunterricht hat seine durch die biblische Botschaft begründete, innovative Kraft durch wesentliche Impulse häufig bewiesen, die heute längst im Gesamtfeld schulischen Lernens und Handelns aufgenommen sind. Zu nennen sind hier Themen wie Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung, Sucht- Gewaltprävention, Konfliktregelung, Toleranz, Eine-Welt-Fragen und globales Lernen. Schulprogramme sollten Aussagen zur religiösen Dimension schulischer Arbeit, zur Stellung des Religionsunterrichts in der Schule und zu Kooperationsebenen mit den Kirchen enthalten. In manchen Schulen ergeben sich weitere Bezüge durch Schulnamen, örtliche geschichtliche Zusammenhänge und aktuelle Projekte wie zum Beispiel Schulgottesdienste, Projekte mit Kirchengemeinden und ökumenischen Partnern sowie durch Schülerbesinnungstage.
Die Synode bittet die Fachschaften Religion, die Kollegien und die das Fach Unterrichtenden, die in der Schulprogrammentwicklung gegebene Chance zur Anerkennung des Faches Religion und der Zusammenarbeit der Schule mit der Kirche zu nutzen.
4.2. Das Fach Ev. Religionslehre ist als ordentliches Lehrfach versetzungs- und abiturrelevant. Es bietet vielfach Hintergründe und Zusammenhänge für die Bearbeitung von vielen Themen in anderen Fächern. Der Religionsunterricht in der Sekundarstufe I ist dabei wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Teilnahme an Religionskursen (bzw. Philosophiekursen) in der gymnasialen Oberstufe. Deswegen ist es besonders bedenklich, wenn Religionsunterricht in der Sekundarstufe I nur sehr eingeschränkt angeboten bzw. wahrgenommen wird. Hier könnten weitere Informationen der Schulen und der Kirchen an die Jugendlichen und die Eltern sinnvoll helfen.
4.3. In der beruflichen Bildung ist neben der fachlichen Qualifizierung personale Bildung unverzichtbar, zu der der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag leistet. Er hat einen deutlichen Berufsbezug, darf sich aber nicht auf diesen Aspekt des Menschen und seines Handelns begrenzen lassen, sondern muss die Schülerinnen und Schüler und ihre Lebenssituationen im Blick behalten.
Deswegen begrüßt die Lippische Landessynode die in den vergangenen Jahren in intensiven Gesprächen gefundenen gemeinsamen Erklärungen zwischen den Verbänden der Wirtschaft in Handwerk, Industrie und Handel, den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern in NRW zur Kompetenzbildung im Religionsunterricht. Sie bittet die Betriebe und Ausbildungsstätten ebenso wie die Berufskollegs, sich in ihrem Ausbildungsbemühen diese Erklärungen zu eigen zu machen und deren Anliegen zu fördern.
5. "Zusammenarbeit zwischen Schule, Religionsunterricht und Kirchengemeinden und Förderung des Religionsunterrichts durch die Landeskirche"
5.1. Die Lippische Landessynode begrüßt, dass sich die Kontakte zwischen Schulen und Kirchengemeinden bzw. diakonischen Einrichtungen in den vergangenen Jahren, z.B. durch Schulgottesdienste, intensiviert haben und in vielen Grundschulen fester Bestandteil des Schulprogramms sind. Kirche bietet sich als außerschulischer Lernort an. Die Synode bittet die Gemeinden, die evangelische Kontaktstunde noch stärker in den Blick zu nehmen. Die Lippische Landeskirche ruft zur weiteren Entdeckung dieser Partnerschaft auch in den anderen Schularten auf und wird sie auch zukünftig durch Impulse, Kontaktvermittlung und Fortbildung fördern.
5.2. Die Lippische Landessynode stellt fest, dass in der theologischen und religionspädagogischen Fortbildung des Schulreferats eine starke Nachfrage zu verzeichnen ist und wird in ihrem Fortbildungsbemühen zur ständigen Qualifizierung des Religionsunterrichts nicht nachlassen. Dankbar nimmt die Synode das Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen wahr, religionspädagogische Fortbildung zu fördern.
Mit der Ansprache von Lehrerinnen und Lehrern, die nicht das Fach Religion unterrichten, und ganzen Lehrerkollegien wird den veränderten Konzepten von Schule und Lehrerfortbildung mit fächerübergreifendem Unterricht, Projektunterricht, schulinterner Lehrerfortbildung, Stärkung der Fachkonferenzen und der Entwicklung von schulischen Curricula Rechnung getragen. Daneben spielt die fachliche Beratung, seelsorgerliche Begleitung und Supervision heute eine zunehmende Bedeutung im Handlungsfeld Kirche-Schule.
Die Synode ermutigt die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, den Kontakt zu Gemeinden zu suchen und ihre Erfahrungen und Kompetenzen einzubringen.
Theologische Bibliothek und die religionspädagogische Mediothek fördern den Religionsunterricht in besonderer Weise. Die Nutzung durch Lehrerinnen und Lehrer, wie auch von Schulklassen und Religionskursen hat sich in der letzten Zeit weiter verstärkt.
5.3. Die Lippische Landessynode begrüßt die starke Nachfrage nach Kontakten aus Weltmission und Ökumene seitens der Schulen. Sie bittet das Landeskirchenamt und die zuständigen Referate, Vorlagen zu erarbeiten, wie die ökumenischen Beziehungen und Projekte in Schulen zukünftig stärker gefördert und mit anderen Bereichen kirchlicher Arbeit vernetzt werden können.
5.4. Die Lippische Landeskirche ist an Ergebnissen der Arbeit im Religionsunterricht interessiert und richtet einen jährlichen Wettbewerb ein. Darin sollen in wechselnden Schwerpunkten Aktionen, Gemeinschaftsprojekte, Facharbeiten, Unterrichtspräsentationen und besondere Leistungen gewürdigt werden. Schulkammer und Schulreferat werden beauftragt, diesen Wettbewerb auszuschreiben und durchzuführen. Der Landeskirchenrat wird gebeten, hierfür einen entsprechenden angemessenen Betrag im Haushaltsplan einzustellen.
5.5 Sie freut sich darüber, dass religiöse Besinnungstage für Schülerinnen und Schüler in vielen Schulen ein fester Bestandteil der Arbeit sind und den Religionsunterricht sinnvoll ergänzen. Sie sollen beibehalten und möglichst ausgeweitet werden.
5.6 Die Lippische Landessynode macht sich den Empfehlung des Bundes evangelischer Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien und Gesamtschulen in Westfalen und Lippe zu eigen:
Die Lippische Landessynode beauftragt die Schulkammer, zum Thema Religionsunterricht möglichst gemeinsam mit der Schulabteilung des Erzbistums Paderborn Beratungspapiere für unterschiedliche Zielgruppen zu entwerfen, um den Beitrag des Religionsunterrichts zur Aufgabe der Schulen zu verdeutlichen.
* In einem Brief an die Eltern (Schwerpunkt 1. und 5. Schuljahr) und in einem Brief an die Schülerinnen und Schüler, besonders der 9. und 10. Klassen sollte der Auftrag des Religionsunterrichts verdeutlicht werden.
* Ein Beratungspapier für die in die gymnasiale Oberstufe wechselnden Schülerinnen und Schüler ist wünschenswert.
* Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer sollte Anregungen geben, um den Stellenwert des Religionsunterrichts in den Schulprogrammen anhand konkreter Beispiele zu beschreiben.
Dabei sollen die vorhandenen Materialien berücksichtigt und die Fachkonferenzen beteiligt werden.
6. Abschluss: Zusage
Die Lippische Landessynode bekräftigt die in der Vokation allen Religionslehrerinnen und Religionslehrern gemachte Zusage:
"Wir danken Ihnen, dass Sie bereit sind, Evangelischen Religionsunterricht zu erteilen.
Wir vertrauen Ihnen, dass Sie diesen Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche durchführen.
Wir versprechen Ihnen, Sie in theologischer, pädagogischer und persönlicher Hinsicht zu beraten und Ihnen durch Fortbildung wie durch Bereitstellung von Unterrichtsmitteln zu helfen.
Wir sagen Ihnen zu, Ihren Rat zu hören und zu bedenken. Darum bitten wir Sie, Ihre Erfahrungen um der ständigen Erneuerung von Unterricht und Gemeinde willen als Anregung an uns weiterzugeben."
Dieser Beschluss liegt auch in einer Sonderausgabe der Zeitschrift "ru intern" vor und kann im Lippischen Landeskirchenamt abgerufen werden