Pfarrstelle Flüchtlingsbeauftragung

Synode beschließt die Errichtung für fünf Jahre

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am Montag, 21. November, die Errichtung einer Pfarrstelle „Flüchtlingsbeauftragung“ mit einem halben Dienstumfang für die Dauer von fünf Jahren beschlossen. Ein Schwerpunkt wird die Koordination der Arbeit mit Geflüchteten sein – in Kooperation mit dem Diakoniereferat.

Zu den Aufgaben der Pfarrstelle gehören unter anderem die Theologische Grundsatzarbeit und die Seelsorge Geflüchteter (u.a. Bibelkurse, Taufe, mehrsprachige Gottesdienstangebote). Der oder die Beauftragte soll Ansprechpartner/in für Ehrenamtliche und in den Kirchengemeinden sein, Kirchenasyle vermitteln und begleiten, Schutzsuchende an die entsprechenden Beratungsstellen vermitteln, am politischen Dialog in Lippe zu Flüchtlingsfragen teilnehmen sowie an lippischen und überregionalen Gremien zur Flüchtlingsarbeit. Auch die Beauftragung für Islamfragen könne mit der Pfarrstelle verbunden werden.

Derzeit wird die Flüchtlingsbeauftragung nebenamtlich durch einen Gemeindepfarrer der Lippischen Landeskirche wahrgenommen. Durch die Zunahme der Schutzsuchenden in den vergangenen Jahren habe die Arbeit einen Umfang angenommen, der ehrenamtlich nicht mehr zu leisten sei. Die Stelle soll zum 1. Januar 2017 besetzt werden.