Wasserrahmenrichtlinie
Eine Bestandsaufnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass in einigen Abschnitten der lippischen Gewässer noch zusätzliches Entwicklungspotential steckt und so es möglich wird die Vorgaben der Richtlinien zu erfüllen.
Der Kreis Lippe als untere Wasserbehörde hat einen Maßnahmenkatalog für unsere Gewässer Werre, Windwehe, Kalle, Exter, Bega und Emmer einschl. deren Nebenflüsse entwickelt und umfasst insbesondere einen Rückbau verrohrter, überbauter oder begradigter Bachbette. Dies soll durch eine ökologische Durchgängigkeit an der Gewässersohle, durch Anlage von Uferrandstreifen, Maßnahmen zur Uferentwicklung und Auenentwicklung geschehen.
Nähere Informationen finden Sie bei
In Lippe sind auch eine Reihe von Kirchengemeinde mehr oder weniger direkt betroffen, wenn Ihre Grundstücke – ebenso verpachtete Ackerflächen – an den Gewässern und Seitenflüssen und –bächen grenzen oder von Gewässern durchflossen werden. Zur erstellen wir in der Landeskirche ein Katastar über Flächen der Kirchengemeinden, die von diesen Massnahmen betroffen sein können. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte im Landeskirchenamt an:
Thomas Fritzensmeier
Landeskirchenamt Detmold
Leopoldstr. 27
32756 Detmold
Tel.: 05231/976-744
E-Mail: thomas.fritzensmeier@lippische-landeskirche.de
oder den Umweltbeauftragten
08.12.2011 Heinrich Mühlenmeier