Empfehlungen für Gottesdienste und Veranstaltungen in den Kirchengemeinden

Aufgrund der in der Coronaschutzverordnung dargestellten Maßnahmen teilt das Landeskirchenamt folgende Regelungen mit:

Seite zuletzt aktualisiert am 04.04.2022

Hinweis: Am Samstag, 2. April, sind in NRW die meisten Coronaschutzmaßnahmen ausgelaufen. Wir empfehlen aufgrund der hohen Infektionszahlen unseren Kirchengemeinden, in den Gottesdiensten und Veranstaltungen das Tragen von Masken weiterhin beizubehalten.

 

 

Unter diesem Link finden Sie die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung

Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, der immer nur den gegenwärtigen Stand wiedergibt und der fortlaufenden Beobachtung und Überprüfung unterliegt.