Dr. Kai Lehmann (links) im Gespräch mit Pfr. i.R. Martin Hankemeier vom Arbeitskreis Hexenverfolgung in Detmold.

Luther und die Hexen

Dr. Kai Lehmann erläuterte vielen interessierten Zuhörern Luthers Sicht auf Hexen

Kreis Lippe/Detmold. „Luther und die Hexen“ war der Titel des Vortrags, den Dr. Kai Lehmann vom Museum Wilhelmsburg (Schmalkalden) im voll besetzten Vortragssaal des Landesarchivs NRW hielt. Er war auf Einladung der VHS, des Arbeitskreises Hexenverfolgung sowie der Lippischen Landeskirche in Detmold.


Martin Luther sei davon überzeugt gewesen, dass es Hexen gibt und sie durch ihre Zauberei Schäden an Mensch, Vieh und Ernte anrichten, erläuterte Kai Lehmann. Der Reformator habe zur Tötung der Hexen aufgefordert, um damit ein für ihn real existierendes Verbrechen zu bestrafen. Wie Paracelsus oder Melanchthon habe er geglaubt, dass Hexen Schadenszauber anrichten sowie einen Teufelspakt eingehen könnten. Luther predigte 1526 in Wittenberg: „Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden.“  Begründet habe er dies mit dem zweiten Buch Mose: „Die Zauberin sollst Du nicht am Leben lassen“.

Lehmann legte weiterhin Luthers Überzeugung dar, dass der durch Hexen verübte Schadenszauber göttlich legitimiert sei. Gott gestehe dem Teufel einen bestimmten Machtbereich zu, in dem er mit Hilfe von Dämonen und Hexen sein Unwesen treibe. Luther habe gesagt: „Wehrt euch nicht gegen diesen Schadenszauber. Denn ihr wisst gar nicht, was Gott damit vorhat. Ihr kennt nicht den großen göttlichen Plan, der dahinter steckt.“ Als Beispiel habe er den alttestamentarischen Hiob genannt, dem ein Unglücksschlag nach dem anderen widerfuhr, der aber dennoch im absoluten Gottvertrauen bestehen blieb.

Das vierte Element der damals gängigen Hexendefinition aber, den „Hexensabbat“, bei dem die Hexen zum Hexentanz fliegen, lehnte er kategorisch ab. Luther schrieb, es sei verboten zu glauben, dass Hexen auf einem Besen oder auf einem Stecken reiten.

Hätten sich protestantische Obrigkeiten an Martin Luther gehalten – so Dr. Lehmann - wäre es zu keinen Massenverfolgungen von Hexen gekommen. So seien in den Gerichtsverfahren gegen die als Hexen angeklagten Frauen (oder auch als Zauberer angeklagten Männer und Kinder) Namen von weiteren Personen eingefordert worden, die mit ihnen gemeinsam den „Hexensabbat“ begingen. Durch diese „Besagungen“ habe sich der Personenkreis immens ausgeweitet und die Massenprozesse bewirkt.

Der lutherische Amtmann von Schmalkalden, Hermann von Wersabe, habe im Mai 1596 mit dem Gesetz und Martin Luther argumentiert: Die Frauen, die durch ihre Magie keinen Schaden angerichtet hätten, müssten belehrt, nicht aber verbrannt werden. So hätten in diesem Bezirk der hessischen Herrschaft Schmalkalden fünf Hexenprozesse mit nur einem tödlichen Ausgang stattgefunden, während im südlichen Umkreis Thüringens, im sächsischen Regierungssitz Meiningen (im Henneberger Land), wo Besagungen zum Hexenflug und Hexensabbat durchgeführt wurden, zur gleichen Zeit 1.000 Menschen verbrannt worden seien.

Die Höhepunkte der Hexenverbrennungen lagen im 16. Jahrhundert, in einer Zeit, in der es den Menschen aufgrund von Krieg, Seuchen, Plagen und einer kleinen Eiszeit wirtschaftlich und gesundheitlich schlecht gegangen sei und sie nach Ursachen suchten. So seien die Motive, Hexen auszusondern und zu bestrafen, oft Hass, Rache und auch Konflikte in der Familie gewesen. Im Kreis Lippe gab es allein 400 Todesurteile. Der Arbeitskreis Hexenverfolgung in Detmold möchte die Erinnerung an die vielen Opfer wach halten (Wer seine Vergangenheit vergisst, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen, G. Santayana). Er organisiert Gedenkveranstaltungen und Stadtführungen und hat sich dafür eingesetzt, dass in Detmold ein Weg nach Anna Maria Tintelnot, eine der letzten Frauen in Detmold, die wegen Hexerei angeklagt wurde, benannt worden ist.

08.03.2017