Afghanistan bietet keinen Schutz

Angesichts der erfolgten Abschiebungen nach Afghanistan erklären Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippische Landeskirche) Präses Annette Kurschus (Evangelische Kirche von Westfalen) Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland) und Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki (Köln):

Jeder Asylbewerber hat einen Rechtsanspruch auf eine gewissenhafte
Prüfung. Nach Abschluss eines solchen Verfahrens, das nach
rechtsstaatlichen Kriterien geführt wurde und nicht zu einem Bleiberecht
führt, ist grundsätzlich auch die Möglichkeit von Rückführungen
gegeben.
Niemand darf aber in eine Krisenregion zurückgeschickt werden, in der
lebensbedrohliche Situationen entstehen können. Es muss sichergestellt
sein, dass Personen, die abgeschoben werden, in ihrem Heimatland keine
Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Personen sollten außerdem dabei
unterstützt werden, ein Leben für sich und ihre Familien aufzubauen.
Neben diesen allgemeinen Erwägungen sind insbesondere die
Rechtsverpflichtungen zu beachten, die die Bundesrepublik Deutschland
beispielsweise durch die Genfer Flüchtlingskonvention eingegangen ist.
Wir erwarten deshalb, dass dieser Schutz in jedem Einzelfall
gewährleistet ist. Bei Abschiebungen in das Bürgerkriegsland
Afghanistan ist dieser Schutz nach unserer Auffassung nicht gegeben.

17.12.2016